Betreiber:
alven FlexCo
Herrengasse 6-8/2/15, 1010 Wien, Österreich
FN 685046 x (Handelsgericht Wien)
E-Mail: founders@alven.at
Nachfolgend „alven“ genannt. Die unter alven.at angebotene Software-as-a-Service-Lösung wird nachfolgend „alven“ oder „die Plattform“ genannt.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die entgeltliche Nutzung der von alven angebotenen Plattform im Produktivbetrieb zwischen alven und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Nutzer“). Sie gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform, sofern nicht im Einzelvertrag (z. B. Angebot, Auftragsformular, Leistungsschein) ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. Im Fall von Widersprüchen geht der Einzelvertrag diesen AGB vor.
1.2. Das Angebot von alven richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an Angehörige der wirtschaftsberatenden Berufe (insbesondere Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, nachfolgend „Steuerkanzleien“). Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des KSchG ist nicht vorgesehen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er den Vertrag als Unternehmer abschließt.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, alven hat ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zugestimmt.
1.4. Für Nutzungsverhältnisse, die im Rahmen der zeitlich befristeten, kostenfreien Public Beta begründet wurden, galten bis zu deren Ende die gesonderten Beta-AGB. Mit Abschluss eines entgeltlichen Vertrages gelten ausschließlich diese AGB.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1. alven stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung zur Verfügung (Software-as-a-Service). Der Funktionsumfang umfasst je nach gebuchtem Leistungspaket insbesondere:
- KI-gestützte Verarbeitung von Belegen (OCR, Datenextraktion, Strukturierung, Plausibilitätsprüfung);
- automatische Verknüpfung von Belegen mit Banktransaktionen (Bankanbindung über PSD2-Schnittstellen);
- KI-gestützte Kontierungs- und Buchungsvorschläge;
- Export- und Schnittstellenfunktionen zu gängigen Buchhaltungs- und Kanzleisystemen sowie in offene Formate (z. B. CSV);
- elektronische Übermittlung steuerlicher Meldungen an FinanzOnline auf Veranlassung des Kunden;
- Mandantenverwaltung für Steuerkanzleien (Verwaltung mehrerer Klienten in einem Account);
- Auswertungs-, Reporting- und Kollaborationsfunktionen.
2.2. Der konkret geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Leistungspaket und der bei Vertragsabschluss aktuellen Produktbeschreibung. Geringfügige Abweichungen und Weiterentwicklungen, die den Vertragszweck nicht gefährden, bleiben vorbehalten (siehe Ziffer 4).
2.3. Keine steuerberatende oder rechnungswesensbezogene Tätigkeit: alven erbringt keine Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Bilanzbuchhaltungsleistungen im Sinne des österreichischen Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (WTBG) bzw. Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG). Die Nutzung der Plattform ersetzt nicht die Inanspruchnahme eines qualifizierten Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters.
2.4. Hinweise, Empfehlungen, Vorschläge oder Klassifizierungen, die innerhalb der Plattform ausgegeben werden, sind automatisiert generierte, unverbindliche Informationen. Sie stellen keine steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung dar. alven schuldet die Bereitstellung der Plattform, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner automatisiert erzeugter Ergebnisse oder einen bestimmten wirtschaftlichen oder steuerlichen Erfolg.
2.5. Rein technische Übermittlung an FinanzOnline: Soweit die Plattform die elektronische Übermittlung steuerlicher Meldungen (z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen oder andere Erklärungen) an FinanzOnline unterstützt, handelt alven ausschließlich als technischer Übermittler auf Veranlassung des Kunden. Die übermittelten Meldungen sind rechtlich ausschließlich Erklärungen des Kunden und werden in dessen Namen und auf dessen Verantwortung abgegeben. alven ist weder verpflichtet noch in der Lage, die vom Kunden freigegebenen Inhalte auf inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen. Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit sämtlicher Meldungen sowie für die Einhaltung abgabenrechtlicher Fristen liegt ausschließlich beim Kunden bzw. dessen steuerlichem Vertreter. Eine Meldung wird ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden übermittelt; eine automatische Übermittlung ohne Freigabe erfolgt nicht.
3. Vertragsabschluss
3.1. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von alven durch den Kunden, durch beidseitige Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder durch Bestellung des Kunden über die Plattform und deren Bestätigung bzw. Freischaltung durch alven zustande.
3.2. Darstellungen der Plattform auf der Website alven.at sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. alven behält sich vor, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Interessent kein Unternehmer im Sinne von Ziffer 1.2 ist.
3.3. Der Kunde stellt sicher, dass die bei Vertragsabschluss und Registrierung angegebenen Daten (insbesondere Firma, Rechtsform, UID-Nummer, Rechnungsadresse, Kontakt-E-Mail) korrekt und aktuell sind, und wird Änderungen unverzüglich bekannt geben.
4. Weiterentwicklung und Änderungen der Plattform
4.1. alven entwickelt die Plattform laufend weiter und ist berechtigt, Funktionen zu ergänzen, zu verbessern oder anzupassen, soweit dadurch der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
4.2. Beabsichtigt alven, eine für den Kunden wesentliche Funktion dauerhaft einzustellen oder erheblich einzuschränken, wird alven den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vorab in Textform informieren. Führt die Änderung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Vertragszwecks, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit Wirksamkeit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen; bereits im Voraus bezahlte Entgelte für Zeiträume nach Vertragsende werden anteilig rückerstattet.
5. KI-gestützte Funktionen
5.1. Die Plattform setzt zur Erbringung wesentlicher Funktionen Künstliche Intelligenz („KI“) ein. Sämtliche von der KI erzeugten Ergebnisse (z. B. extrahierte Rechnungsdaten, Kontierungsvorschläge, Klassifizierungen) sind probabilistischer Natur. Sie können im Einzelfall fehlerhaft, unvollständig oder fachlich unpassend sein und ersetzen keine fachkundige Prüfung.
5.2. Die KI agiert nicht vollautonom. Sämtliche Ergebnisse werden dem Nutzer zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Der Nutzer ist verpflichtet, alle KI-generierten Vorschläge, Daten, Auslesungen und Buchungssätze vor jeder weiteren Verwendung fachkundig zu prüfen und freizugeben. Die alleinige fachliche, rechtliche und steuerrechtliche Verantwortung für alle übernommenen Daten, Buchungen, Meldungen und Abschlüsse verbleibt ausschließlich beim Kunden bzw. dessen beauftragtem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter.
5.3. Der Kunde sichert zu, dass die die Plattform nutzenden Personen über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen, um die probabilistischen Ergebnisse der KI eigenständig beurteilen und korrigieren zu können.
5.4. Fair Use bei KI-Funktionen: Die Nutzung der KI-gestützten Funktionen ist im Rahmen des gebuchten Leistungspakets in dem dort ausgewiesenen Umfang (z. B. Anzahl verarbeitbarer Belege pro Abrechnungszeitraum) enthalten. Soweit ein Leistungspaket keine ausdrücklichen Limits ausweist, gilt eine an der üblichen Geschäftstätigkeit des Kunden orientierte, angemessene Nutzung als vereinbart. Bei erheblicher Überschreitung wird alven den Kunden informieren und ein angepasstes Leistungspaket anbieten; alven ist berechtigt, exzessive Nutzung, die die Stabilität der Plattform oder die Nutzung durch andere Kunden beeinträchtigt, nach vorheriger Ankündigung zu drosseln.
6. Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden
6.1. alven räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf den vertraglichen Zweck beschränktes Recht ein, die Plattform für eigene interne Geschäftszwecke bzw. – bei Steuerkanzleien – für die Bearbeitung der Mandate ihrer Klienten zu nutzen.
6.2. Eine Vervielfältigung, Vermietung, Unterlizenzierung, Weitergabe an Dritte oder eine über den vertraglichen Zweck hinausgehende Nutzung der Plattform ist untersagt. Der Kunde wird die Plattform insbesondere nicht zu Reverse Engineering, zur Schaffung konkurrierender Produkte oder zu Benchmark- bzw. Performance-Tests zur Veröffentlichung nutzen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich:
- alle Informationen, Daten und Unterlagen, die alven zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigt, vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen;
- die Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten, vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und alven über eine missbräuchliche Verwendung oder einen Verdacht darauf unverzüglich zu informieren;
- die Plattform nur durch berechtigte Mitarbeitende bzw. – im Falle einer Steuerkanzlei – berechtigte Mitarbeitende oder ausdrücklich beauftragte Personen nutzen zu lassen;
- keine Inhalte hochzuladen oder zu verarbeiten, die gegen geltendes Recht (insb. Datenschutzrecht, Urheberrecht, Strafrecht) verstoßen, oder zu deren Verarbeitung er nicht berechtigt ist;
- keine Maßnahmen zu setzen, die die Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder Integrität der Plattform gefährden könnten (z. B. automatisiertes Scraping, Lasttests, Eindringversuche, Einschleusen von Schadsoftware);
- alle KI-Ergebnisse vor Übernahme bzw. Weiterverwendung fachkundig zu prüfen (siehe Ziffer 5);
- vor der Übermittlung steuerlicher Meldungen an FinanzOnline deren inhaltliche Richtigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und freizugeben;
- regelmäßig eigene Sicherungen seiner Daten über die bereitgestellten Exportfunktionen vorzunehmen, soweit dies für die Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.
6.4. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller seine Tätigkeit betreffenden gesetzlichen Pflichten, insbesondere steuerrechtlicher, abgabenrechtlicher (BAO) und unternehmensrechtlicher (UGB) Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Meldepflichten, sowie dafür, dass für alle Daten Dritter, die er in die Plattform einbringt (insbesondere Daten seiner Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden und – bei Steuerkanzleien – Mandanten), eine ausreichende rechtliche Grundlage besteht.
6.5. Bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstößen gegen diese Ziffer 6 ist alven berechtigt, den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt von einer berechtigten Sperre unberührt.
7. Verfügbarkeit, Support und Wartung
7.1. alven erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und bemüht sich um eine hohe, branchenübliche Verfügbarkeit der Plattform. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert, sofern sie nicht im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Nicht als Ausfall gelten insbesondere angekündigte Wartungsfenster, Ausfälle von Vorleistungen Dritter (z. B. Rechenzentrums-, Bank- oder Behördenschnittstellen) sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs von alven (höhere Gewalt).
7.2. alven ist berechtigt, die Plattform für Wartungs-, Update- und Weiterentwicklungsarbeiten vorübergehend zu unterbrechen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt. Bei dringenden Sicherheits- oder Stabilitätsmaßnahmen kann eine Unterbrechung auch ohne Vorankündigung erfolgen.
7.3. Support: alven bietet Support per E-Mail an founders@alven.at sowie über die in der Plattform bereitgestellten Support-Funktionen. Support-Zeiten: Werktage (Montag bis Freitag) von 09:00 bis 19:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich. alven bemüht sich um zeitnahe Bearbeitung; verbindliche Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Einzelvertrag.
7.4. Störungen wird der Kunde alven unverzüglich und so präzise wie möglich melden. alven wird gemeldete Störungen in angemessener Frist analysieren und beheben, wobei die Priorisierung nach Schwere der Beeinträchtigung erfolgt.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag bzw. der bei Vertragsabschluss gültigen Preisvereinbarung (z. B. Angebot, Auftragsformular, in der Plattform ausgewiesene Preise). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.2. Die Vergütung ist – je nach vereinbartem Abrechnungszeitraum – monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB). alven ist berechtigt, den Ersatz notwendiger Mahn- und Inkassokosten zu verlangen. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag trotz Mahnung und Nachfristsetzung von mindestens vierzehn (14) Tagen in Verzug, ist alven berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Zahlung zu sperren; die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
8.4. Nutzungsabhängige Entgeltbestandteile (z. B. Belegvolumen über dem im Leistungspaket enthaltenen Kontingent) werden, soweit vereinbart, nachschüssig auf Basis der tatsächlichen Nutzung abgerechnet.
8.5. Preisanpassung: alven ist berechtigt, die Preise mit Wirkung zum Beginn eines künftigen Abrechnungszeitraums anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens zwei (2) Monate vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Kunde ist im Fall einer Preiserhöhung berechtigt, den Vertrag mit Wirksamkeit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform zu kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Preise fort.
8.6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1. Laufzeit und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Ist nichts anderes vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.
9.2. Verträge mit fester Laufzeit (z. B. Jahresverträge) verlängern sich jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
9.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für alven insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages in Verzug ist;
- der Kunde schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB (insbesondere Ziffern 5.2 und 6) verstößt;
- der begründete Verdacht einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung der Plattform vorliegt;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird, soweit gesetzlich zulässig.
9.4. Im Falle einer Beendigung gelten die Bestimmungen zu Daten und Datenexport gemäß Ziffer 12.
10. Gewährleistung
10.1. alven leistet Gewähr, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die vertraglich vereinbarte Funktionalität gemäß Ziffer 2 aufweist. Auftretende Mängel wird alven innerhalb angemessener Frist beheben oder eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellen.
10.2. Der Kunde wird Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform rügen und alven bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang unterstützen (§ 377 UGB gilt sinngemäß). Die Vermutungsregel des § 924 ABGB ist ausgeschlossen; der Kunde hat das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt zu beweisen.
10.3. Keine Mängel sind insbesondere: Beeinträchtigungen, die auf unsachgemäßer Nutzung, auf vom Kunden bereitgestellten fehlerhaften Daten, auf Ausfällen von Vorleistungen Dritter (z. B. Bank-, Behörden- oder Exportschnittstellen Dritter) oder auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs von alven beruhen. Die probabilistische Natur von KI-Ergebnissen (Ziffer 5.1) stellt als solche keinen Mangel dar; geschuldet ist die Bereitstellung der KI-Funktionen samt Prüf- und Korrekturmöglichkeit, nicht die Richtigkeit jedes einzelnen automatisiert erzeugten Ergebnisses.
11. Haftung
11.1. alven haftet unbeschränkt für Schäden, die von alven oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Personenschäden und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden. Soweit dieser Ausschluss im Einzelfall nicht greift, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
11.3. Haftungshöchstbetrag: Außer in den Fällen der Ziffer 11.1 ist die Haftung von alven pro Schadensfall auf die Summe der vom Kunden in den letzten sechs (6) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an alven gezahlten Entgelte (netto) und insgesamt pro Vertragsjahr auf die Summe der in den letzten zwölf (12) Monaten gezahlten Entgelte (netto) beschränkt.
11.4. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – außer in den Fällen der Ziffer 11.1 – ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet alven nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem vereinbarten Nutzungsumfang entsprechender Datensicherung durch den Kunden (Ziffer 6.3) nicht vermieden worden wäre.
11.5. alven haftet nicht für Schäden aus der Verwendung von KI-generierten Ergebnissen, Buchungen oder Meldungen, die der Kunde entgegen seiner Prüf- und Freigabepflicht (Ziffern 5.2 und 6.3) ungeprüft übernommen hat, sowie für die inhaltliche Richtigkeit steuerlicher Meldungen, deren Übermittlung der Kunde freigegeben hat.
11.6. alven haftet nicht für Schäden, die aus Umständen außerhalb ihres zurechenbaren Einflussbereichs resultieren (insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistungen Dritter, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, behördliche Anordnungen).
11.7. Der Kunde hält alven von Ansprüchen Dritter (insbesondere Mandanten von Steuerkanzleien und sonstiger Personen, deren Daten der Kunde in die Plattform einbringt) schad- und klaglos, die aus einer Verletzung der dem Kunden obliegenden Pflichten (insb. Ziffern 5.2, 6.3 und 6.4) entstehen.
11.8. Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwölf (12) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen; die Fälle der Ziffer 11.1 bleiben davon unberührt.
12. Datenschutz, Vertraulichkeit und KI-Nutzung von Daten
12.1. alven verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem österreichischen DSG. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der alven App.
12.2. Soweit alven im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der Bestandteil des Vertrages ist. Für die Nutzung der Plattform durch Steuerkanzleien zur Bearbeitung von Mandantendaten ist der Abschluss eines AVV zwischen alven und der Steuerkanzlei erforderlich.
12.3. Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu vertraglichen Zwecken zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
12.4. KI-Training und Produktverbesserung:
a) Kundendaten werden nicht zum Training von KI-Modellen Dritter und nicht zum allgemeinen, mandantenübergreifenden Training generischer KI-Modelle verwendet.
b) alven ist berechtigt, Kundendaten in pseudonymisierter bzw. soweit möglich anonymisierter Form zur Verbesserung der alven-Plattform zu verwenden, insbesondere zur Erhöhung der Genauigkeit von Belegauslese-Ergebnissen, der Qualität von Buchungs- und Kontierungsvorschlägen sowie zur Behebung von Fehlern, zur Analyse der Nutzung und zur Weiterentwicklung der Plattform. Eine Verwendung für andere Zwecke erfolgt nur, soweit hierfür eine eigene rechtliche Grundlage besteht.
c) Der Kunde räumt alven das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, übermitteltes Feedback, Verbesserungsvorschläge oder Fehlermeldungen zur Weiterentwicklung der Plattform zu verwenden.
d) Eine mandantenübergreifende Sichtbarkeit von Kundendaten gegenüber anderen Nutzern wird durch technische und organisatorische Maßnahmen (insbesondere logische Trennung der Daten) ausgeschlossen.
12.5. Referenznennung: alven ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Name und Logo als Referenzkunden auf der Website und in Marketingunterlagen zu nennen. Der Kunde kann dieser Nennung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen; alven wird die Nennung dann binnen angemessener Frist entfernen.
13. Daten bei Vertragsende
13.1. alven stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende Exportfunktionen für seine Daten in den jeweils unterstützten Formaten (insbesondere gängige Buchhaltungs-Exportformate, offene Formate wie CSV sowie die Belegdateien) zur Verfügung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig zu exportieren.
13.2. Nach Ablauf der Exportfrist gemäß Ziffer 13.1 ist alven berechtigt und – soweit datenschutzrechtlich geboten – verpflichtet, die Daten des Kunden aus den Produktivsystemen unwiderruflich zu löschen. Technische Sicherungs-Backups werden gemäß den allgemeinen technischen Retention-Policies (in der Regel maximal weitere 30 Tage) aufbewahrt und anschließend ebenfalls gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von alven bleiben unberührt.
13.3. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden, der vor Ablauf der Exportfrist bei alven einlangt, kann alven einen ergänzenden Datenexport oder eine verlängerte Bereitstellung gegen Zahlung einer angemessenen Servicegebühr anbieten.
13.4. Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach BAO, UGB und sonstigen anwendbaren Vorschriften ausschließlich selbst verantwortlich. alven übernimmt keine Archivierungspflicht über die genannten Fristen hinaus.
14. Änderungen dieser AGB
14.1. alven ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen (z. B. rechtliche Änderungen, technische Weiterentwicklungen, Erweiterung des Leistungsangebots) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
14.2. Änderungen werden dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Wirksamwerden in Textform (z. B. E-Mail oder Hinweis in der Plattform) angekündigt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB fort; beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Textformklausel.
15.2. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von alven in Textform auf Dritte übertragen. alven ist berechtigt, den Vertrag auf ein mit alven verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder Unternehmens- bzw. Geschäftsbereichsübertragung zu übertragen; der Kunde wird darüber informiert.
15.3. alven ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Subunternehmer und Vorleistungen Dritter zu bedienen. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern im Sinne der DSGVO richtet sich nach dem AVV.
15.4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
15.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht.
15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
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Stand: 03.07.2026